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   OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97   

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OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97 (https://dejure.org/1998,6035)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.11.1998 - 7 U 282/97 (https://dejure.org/1998,6035)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. November 1998 - 7 U 282/97 (https://dejure.org/1998,6035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2314; ZPO § 254
    Reichweite des Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB im Pflichtteilsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1097
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 19.06.1985 - IVa ZR 114/83

    Verjährung des Pflichtteilsanspruchs bei Wegfall früherer Kenntnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Anerkenntnis i.S. des § 208 BGB dann vor, wenn sich aus Erklärungen oder dem tatsächlichen Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger klar und unzweideutig ergibt, daß dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewußt ist und angesichts dessen der Berechtigte darauf vertrauen darf, daß sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, NJW 1981, 1955 m. w. Nachw., vgl. auch BGHZ 58, 103 (104); BGH NJW 1965, 1430 ; 1983, 388; 1985, 2945; WM 1987; 1200, 1201 ff.).

    Dies kann, sofern die Umstände des Einzelfalls über dessen Bedeutung keinen Zweifel lassen, auch durch schlüssiges Verhalten geschehen (BGH, NJW 1965, 1430 ; 1985, 2945).

  • BGH, 06.04.1965 - V ZR 272/62

    Begriff des Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Anerkenntnis i.S. des § 208 BGB dann vor, wenn sich aus Erklärungen oder dem tatsächlichen Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger klar und unzweideutig ergibt, daß dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewußt ist und angesichts dessen der Berechtigte darauf vertrauen darf, daß sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, NJW 1981, 1955 m. w. Nachw., vgl. auch BGHZ 58, 103 (104); BGH NJW 1965, 1430 ; 1983, 388; 1985, 2945; WM 1987; 1200, 1201 ff.).

    Dies kann, sofern die Umstände des Einzelfalls über dessen Bedeutung keinen Zweifel lassen, auch durch schlüssiges Verhalten geschehen (BGH, NJW 1965, 1430 ; 1985, 2945).

  • BGH, 08.07.1987 - VIII ZR 274/86

    Unterbrechung der kaufrechtlichen Verjährung durch Nachbesserungsversuch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
    Der Verpflichtete darf jedoch nicht nur aus Kulanz oder zur möglichen Beilegung eines Streits eine Leistung anbieten (BGH, WM 1987, 1200, 1202).
  • BGH, 01.10.1987 - IX ZR 202/86

    Berechtigung des Rechtsmißbrauchseinwandes gegenüber der Verjährungseinrede

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
    Dabei kann aber ein bloßes Schweigen des Verpflichteten das Unwerturteil einer unzulässigen Rechtsausübung nicht rechtfertigen (BGH NJW 1988, 265 ).
  • BGH, 24.01.1972 - VII ZR 171/70

    Anerkenntnis durch Aufrechnung?; ferner: Verjährung von Vergütungsanspruch bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Anerkenntnis i.S. des § 208 BGB dann vor, wenn sich aus Erklärungen oder dem tatsächlichen Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger klar und unzweideutig ergibt, daß dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewußt ist und angesichts dessen der Berechtigte darauf vertrauen darf, daß sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, NJW 1981, 1955 m. w. Nachw., vgl. auch BGHZ 58, 103 (104); BGH NJW 1965, 1430 ; 1983, 388; 1985, 2945; WM 1987; 1200, 1201 ff.).
  • BGH, 20.03.1972 - II ZR 160/69

    Unrechtmäßige Aneignung von Gesellschaftsvermögen und Mieteinnahmen durch einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
    Insoweit ist lediglich streitigl, ob eine Stufenklage nur hinsichtlich des das bezifferten Zahlungsbegehren übersteigenden Begehrens anzunehmen ist (so BGH, NJW 1, 591, 1893), oder einschließlich des schon bezifferten Teils, (so BGH WM 1972, 1121; Zöller/Greger § 254 ZPO Rdnr. 3).
  • BGH, 12.07.1960 - VI ZR 163/59

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines aus einer Straßenbahn aussteigenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
    Aber auch dann unterbricht ein erkennbar auf einen Teil eines Anspruchs oder auf einen von mehreren Ansprüchen beschränktes Anerkenntnis die Verjährung nur hinsichtlich dieses Teils (BGH, VersR 1960, 831 ; NJW-RR-1986, 324, 325), weil dann der Gläubiger nicht darauf vertrauen darf, der Schuldner werde auch seine weitergehende Forderung erfüllen.
  • BGH, 18.11.1982 - IX ZR 91/81

    Unterbrechung der Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Anerkenntnis i.S. des § 208 BGB dann vor, wenn sich aus Erklärungen oder dem tatsächlichen Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger klar und unzweideutig ergibt, daß dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewußt ist und angesichts dessen der Berechtigte darauf vertrauen darf, daß sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, NJW 1981, 1955 m. w. Nachw., vgl. auch BGHZ 58, 103 (104); BGH NJW 1965, 1430 ; 1983, 388; 1985, 2945; WM 1987; 1200, 1201 ff.).
  • BGH, 05.12.1980 - I ZR 179/78

    Wettbewerblicher Unterlassungsanspruch - Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Anerkenntnis i.S. des § 208 BGB dann vor, wenn sich aus Erklärungen oder dem tatsächlichen Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger klar und unzweideutig ergibt, daß dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewußt ist und angesichts dessen der Berechtigte darauf vertrauen darf, daß sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, NJW 1981, 1955 m. w. Nachw., vgl. auch BGHZ 58, 103 (104); BGH NJW 1965, 1430 ; 1983, 388; 1985, 2945; WM 1987; 1200, 1201 ff.).
  • BGH, 04.02.1969 - VI ZR 213/67

    Verjährung des Rückgriffsanspruchs auf eine Berufsgenossenschaft - Bindung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
    Auch genügt nicht, daß der Anspruchsberechtige in dem Glauben war, mit seiner Klage noch zuwarten zu können (BGH, VersR 1969, 451).
  • OLG Celle, 03.03.1995 - 15 UF 222/94
  • OLG Hamm, 22.08.1989 - 7 UF 217/89

    Verpflichtungserklärung; Zug um Zug; Getrennte Veranlagung ; Mitwirkung einer

  • BGH, 10.06.1987 - IVa ZR 14/86

    Bedingungen für die Verjährung eines Pflichteilsanspruchs -

  • RG, 10.07.1911 - VI 373/10

    Verjährung.

  • OLG Hamm, 09.01.1990 - 2 WF 465/89

    Restunterhaltsbedarf; Volljähriges Kind; Anteilige Haftung der Eltern

  • OLG Hamburg, 10.01.1983 - 15 UF 59/82

    Rechtshängigkeit eines Zahlungsantrags; Klageerhebung; Stufeklage; Unterhalt

  • KreisG Sömmerda, 11.11.1992 - 2 O 4/92
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